Freizeitanlagen in Wohngebieten
Viele Freizeitanlagen befinden sich in Wohngebieten. Was für die einen eine willkommene Abwechslung darstellt, ist für andere ein Hindernis. Vor allem der Lärm stellt ein Problem dar.
Lärmbelästigung durch Freizeitanlagen
Freizeitsportanlagen werden natürlich vorwiegend in den späten Nachmittagsstunden, am Abend sowie an Wochenenden gerne genutzt. Das Betreiben von Sportarten ist mitunter jedoch auch von Lärm begleitet. Wenn sich eine Freizeitsportanlage in einem Wohngebiet befindet, kann das in manchen Fällen für böses Blut bei den Anwohnern sorgen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte Sportanlagenlärmschutzverordnung. Diese beschreibt den Lärm, der durch die Ausübung verschiedener Sportarten in Sportanlagen entsteht als zumutbare Belastung für alle Anrainer. Dies gilt jedoch nur, wenn der Lärmpegel zu gewissen Zeiten 45 dB bzw. 65 dB nicht überschreitet. Befinden sich Kurgebiete oder Krankenhäuser in der Nähe, so liegt die Toleranzgrenze bei 35 dB bzw. bei 45 dB.
Aufgrund der Lärmbelästigung wurden in Deutschland schon mehrere Klagen gegen die Betreiber von Sportanlagen eingereicht. Teilweise sogar mit Erfolg. Akut ist dieses Problem auch in Berlin. Vereine müssen aufgrund von Klagen ihren Sportbetrieb entweder komplett einstellen oder zumindest technische Lösungen finden, um die Lärmemissionen zu reduzieren.
Durch die neue Lärmschutzverordnung wurden jedoch auch Verbesserungen für die Freizeitanlagen geschaffen. Demnach müssen beim Freizeitsport die Sonntagsruhezeiten nicht mehr eingehalten werden. Eine Lärmbelästigung ist bis zu den jeweiligen Richtwerten erlaubt. Allerdings gilt für die Sport- und Freizeitanlagen, die sich in unmittelbarer Nähe von Wohngebieten befinden, die Einhaltung von Ruhezeiten. Zwischen 22 Uhr und 9 Uhr morgens sollte auch in den Freizeitanlagen weitgehend Ruhe herrschen.
Neue Freizeitsportanlagen werden aus diesen Gründen so errichtet, dass sie über entsprechende Lärmschutzmaßnahmen verfügen. Dazu gehören Glaswände oder lärmdämmende Außenwände bei Tennis- oder Squashhallen. Allerdings sind diese Maßnahmen auch mit einem finanziellen Mehraufwand verbunden, der viele Vereine vor große Probleme stellen könnte.
Freizeitsportanlagen in Wohngebieten sind jedoch für jene, die aktiv Sport betreiben, willkommene und vorteilhafte Einrichtungen.